Many people are talking about a collapsing Europe that is losing the war in Ukraine. But according to my guest today, the reality is exactly the opposite. The EU is in fact the war’s quiet...
Article
## Introduction
The familiar story that war is disintegrating the European project has a persuasive ring — images of fraying cohesion, rifts among capitals, and the heavy costs of supporting Ukraine. Yet the recorded exchange with Erik Jochem sketches a contrarian diagnosis: far from collapsing, the European Union is using the crisis to perform an act of self-mastery, converting policies and practices born of emergency into enduring capacities of collective sovereignty. What looks like fragmentation from one angle may be the EU's quiet, incremental remaking of the very instruments a state wields — the power to define enemies, impose penalties, and regulate the lives of people within its territorial and political reach. That remaking is not merely administrative. It changes the legal landscape, the moral grammar, and the balance between rights and power — with implications for neutrality, nonalignment, and the future of European governance.
## The EU's Self-Empowerment Through Sanctions
At the heart of the conversation is a striking anecdote: the case of Jacques Baud, a Swiss analyst whose sudden financial and travel restrictions illuminated a new reality. As Erik Jochem observes, sanctions of this kind create a medieval-like ostracism in modern guise — access to money frozen, movement curtailed, reputation neutralized — without the procedural trappings of criminal justice. The tool is familiar in foreign policy, but its application to residents and non-citizens within the Union’s orbit blurs the line between external coercion and domestic governance. That blurring is precisely the instrument by which the EU is expanding capacity: by practicing decisions normally reserved for sovereign states within the institutional frame of common foreign and security policy.
The novelty is not only administrative reach but legal ambiguity. Sanctions are adopted by consensus mechanisms inside EU governance structures — ostensibly through the Council and foreign ministers — but they are enforced across member states and affect individuals who often lack clear routes to judicial review. Jochem and others point out the paradox: a legal architecture premised on rights and layered judicial oversight stands side-by-side with a security policy that can displace those protections in practice. The result is a de facto enlargement of EU competence accomplished through crisis management rather than treaty amendment.
## Exception and Sovereignty: Schmitt Revisited
To grasp the constitutional stakes, the conversation returns to Carl Schmitt’s blunt insight: the political is that which distinguishes friend from enemy, and sovereignty is the capacity to decide the exception. Jochem leans on this theoretical lens to suggest that the EU, by naming adversaries and organizing penalties, is exercising one of the most elemental prerogatives of statehood. Sanctions do more than punish foreign actors; they demarcate who belongs inside the circle of legal protection and who can be subjected to extraordinary measures. This is not merely rhetorical. The exercise of "enemy-making" confers a form of legitimacy and authority that traditionally constitutes sovereign power.
Where Schmitt spoke of exception as the moment when the legal order suspends itself to preserve its existence, the EU’s mode is subtler: exception is proceduralized through security mechanisms, yet the effect is much the same. A political judgment — that a particular actor belongs to the category of enemy — becomes the basis for measures that bypass ordinary adjudication. Jochem’s reading underscores a critical transformation: EU decision-making, in the charged context of the Ukraine war, is evolving into a locus that both behaves like and claims attributes of a state.
## Erosion of Legal Protections and the Internal Enemy
The story of sanctions thus becomes a story about rights under pressure. The conversation repeatedly returns to a central worry: when instruments designed for external pressure migrate inward, they erode the legal protections that citizens and residents normally expect. The edifice of modern constitutional states — separation of powers, judicial review, procedural safeguards — can be bypassed in the name of security. During a declared war, as interlocutors note, legal norms shift toward humanitarian law and different standards of conduct; yet in the EU’s case we are not witnessing a formal declaration but rather a steady accretion of practices that place people into categories of suspicion without the normal recourse to due process.
This matters for liberal legitimacy. If sanctions and censorship-like measures are justified through moralized rhetoric — casting dissenting voices as apologists for aggression — the line between protecting the polity and policing thought becomes perilously thin. The mechanism of moralization, which played a role in pandemic-era governance, appears again: it supplies the narrative engine that makes coercive measures palatable. Once moral imperatives legitimize intrusive powers, the institutional brakes that have historically constrained state overreach risk becoming cosmetic.
## Identity, Threat, and the Manufacture of Sovereignty
Why would the EU pursue this course? Jochem sketches an interpretive frame that links identity formation to the instrumentalizing of threat. Drawing on archival reflections from early integrationists like Altiero Spinelli and contemporary speeches by EU officials, the argument is that the European project has long been dependent on external antagonism to cohere. The Cold War once supplied that antagonistic horizon; the Ukraine war and the reassertion of a hostile Russia have become the current mobilizing narrative. From this vantage, the EU’s extensive sanctions regime is as much about consolidating a common identity and demonstrating autonomy as it is about inflicting costs on an adversary.
The logic is simple and paradoxical: sovereignty is both the object and the outcome of confrontation. By acting collectively in ways that national authorities might have hesitated to pursue alone — by freezing assets, restricting movement, and policing narratives — the Union accrues the outward signs of statehood. In other words, external confrontation provides the crucible through which collective political capacities are forged. Jochem emphasizes the performative dimension: political acts performed under the mantle of security become templates for the Union’s evolving self-understanding.
## Germany, Leadership, and European Power
One of the more controversial claims raised in the discussion is that the EU’s emergent sovereignty acts as a cloak for German influence. Jochem’s reading — emphatic in tone — posits that the flow of decision-making and strategic direction within the Union increasingly maps onto German interests and capacities. He connects this to historical continuities and to the political economy of European institutions: member-states that derive sovereignty to the center do not necessarily empower a neutral collective but can consolidate particular national prerogatives under supranational cover.
This is not a conspiracy theory but an observation about structural asymmetries. When the EU exercises coercive tools at scale, the distribution of influence within its institutions affects whose preferences shape those tools. If Berlin, by dint of size and clout, is centrally involved in security choices, the result is not only a stronger Union but also a Union whose strategic orientation may mirror specific national projects. The risk here is dual: that European sovereignty becomes synonymous with a dominant national agenda, and that the Union’s normative claims — about law, rights, and multilateralism — are used selectively to justify measures that consolidate power.
## Implications for Neutrality and Nonalignment
For scholars and practitioners of neutrality and nonalignment, the implications are stark. The EU’s path suggests that neut
Transcript
Dank Ukrainekrieg: EU ermächtigt sich
selbst zum Staat | Erik Jochem
Viele singen im Moment das Lied vom zerfallenden Europa, das den Ukrainekrieg verliert. Aber nein,
es ist gerade umgekehrt sagt mein Gast heute. Die EU ist die heimliche Gewinnerin des Krieges weil
das Bedrohungsnarrativ ihr alles gibt was sie braucht um sich selbst zum Staat zu machen. Man
schaue sich nur die Selbstermächtigung durch die Verhängung von Sanktionen auf EU Bürger und
Einwohner an. Die Macht den Feind im äusseren und inneren zu bestimmen ist ist ein Kernelement
staatlicher Souveränität, das wusste schon Carl Schmitt. Und um das ganze noch etwas schöner zu
machen, ratet mal wer innerhalb der EU die "Führerrolle" innehat... Jep, die Reichsidee ist alles
andere als Tot. SIE ist wieder da.
#Pascal
Hallo zusammen und willkommen zurück bei Neutrality Studies. Mein Name ist Pascal Lottaz. Ich bin
Associate Professor an der Universität Kyoto, und bei mir ist heute der Rechtsanwalt und Autor Erik
Jochem, der einige sehr gute Beobachtungen gemacht hat zum Zusammenhang von Recht, Staat
und Gesellschaft. Herr Jochem, herzlich willkommen. Schönen guten Tag, Herr Lottaz. Herr Jochem,
wir waren im E-Mail-Austausch, und in den Gesprächen, die wir da geführt haben, haben Sie eine
wunderbare Beobachtung gemacht – nämlich, dass die Sanktionsfrage der EU ganz, ganz, ganz viel
mit Souveränität zu tun hat, mit Souveränitätsansprüchen. Könnten Sie das etwas ausführen?
#Erik
Ja, ich fange mal so an: Uns haben diese Sanktionen, zum Beispiel gegen Jacques Baud, den
Schweizer Autor und ehemaligen NATO- und UN-Mitarbeiter, sehr schockiert. Ganz einfach, weil wir
das gar nicht einordnen konnten – wie so etwas überhaupt möglich ist. Jacques Baud sagt ja immer
wieder, es gab kein Gerichtsverfahren, er hat keine Anklage gehabt. Er sieht sich einfach plötzlich in
die Lage versetzt, dass er nicht mehr an sein Geld rankommt, dass er nicht mehr reisen darf. Er ist
nach mittelalterlichen Maßstäben geächtet, sozusagen fast vogelfrei. Und dann stellt sich die Frage:
Wie kann man so etwas überhaupt erklären?
Normalerweise ist es ja so, dass wir in einem Rechtsstaat leben, und da gibt es das staatliche
Gewaltmonopol, das uns eigentlich vor Gewalt schützt. Das ist die Aufgabe, die Funktion. Und wir
sind es alle gewohnt, in einer kritischen Gesellschaft zu leben. Es ist auch normalerweise so, dass wir
gegen staatliche Gewalt geschützt sind – innerhalb des normalen Rechtsstaats. In Deutschland gibt
es zum Beispiel das Grundgesetz mit den Grundrechten, die nicht ohne Weiteres eingeschränkt
werden dürfen. Innerhalb des Staates gibt es also ein Schutzsystem auch gegen die Gewalt des
Staates – ein staatliches Schutzsystem sozusagen.
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Und dann ist es eben schwer, das einzuordnen, was Jacques Baud und auch deutschen Journalisten
passiert ist. Und dann muss man wahrscheinlich sagen, dass das, was dort passiert ist, sich nicht
mehr im normalen rechtsstaatlichen Rahmen bewegt, sondern dass der Staat aus diesem Rahmen
herausgegangen ist. Und das nennt man den Ausnahmezustand. Wir sprechen also, was Jacques
Baud und andere anbelangt, davon, dass sie sich in einem Zustand des Ausnahmezustands befinden.
Das ist etwas, was Carl Schmitt auch tatsächlich beschrieben hat in seinem Buch »Der Begriff des
Politischen«, wo er eben darauf hinweist, dass die ursprüngliche Aufgabe des Politischen ist, Freund
und Feind zu unterscheiden.
Und das betrifft sowohl das Außen, das heißt den Krieg, die Kriegserklärung an andere Nationen.
Das ruft diesen Ausnahmezustand im Grunde genommen außen hervor, aber auch nach innen – das
gibt es auch. Der Staat kann eben auch im Inneren sagen, wer sein Feind ist. Und indem er das
macht, setzt er praktisch die normalen Schutznormen für den Bürger außer Kraft. In Deutschland ist
das nicht ohne Weiteres möglich, weil wir eine geschlossene Rechtsordnung haben. Es ist in
Deutschland ja auch noch nicht vorgekommen, dass die Bundesregierung anfängt, im Rahmen ihrer
Außenpolitik eigenen Bürgern Grundrechte zu entziehen oder sie einzuschränken. Das hat es noch
nicht gegeben.
Die EU macht das paradoxerweise. Sie kann das paradoxerweise im Rahmen der Außen- und
Sicherheitspolitik, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. In diesem Rahmen hat sie
angefangen, Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Wir sind jetzt, glaube ich, beim 20. Paket
angelangt, ja? Und wenn man versucht, das einzuordnen, muss man sagen, das ist ein informeller
Krieg gegen Russland, der da geführt wird. Es gibt keine richtige Kriegserklärung – außer der von
Annalena Baerbock, die das mal so rausgelassen hat, aber die damit eigentlich sehr gut die mentale
Verfassung der EU, glaube ich, beschrieben hat, die sich tatsächlich also psychologisch im Krieg mit
Russland befindet.
#Pascal
Und ich glaube, an der Stelle ist es einfach auch wichtig, nochmal zu sagen, dass diese Sanktionen
und dieses Verwenden der Außenpolitik – und der sehr brachialen Methoden der Außenpolitik, also
das Bestimmen, wer sanktioniert wird, wer mit diesen Maßnahmen belegt wird – dass das eben
kriegsähnliche Mechanismen sind. Indem man versucht, gegen ausländische Agenten oder Firmen
oder was auch immer vorzugehen, sie zu versenken, dem Feind zu schaden, und eben nach Karl
Schmitts Theorie dann sagt: Okay, wir haben die Macht zu bestimmen, wer der Feind ist. Und dass
dieses Instrument dann eben auch nach innen gewendet wird, um den inneren Feind zu bekämpfen.
Dass das also unter Schmitts Philosophie bedeutet: Die EU nimmt sich heraus, hier für alle
Mitgliedsstaaten Freund und Feind zu bestimmen und ultimativ eigentlich diese Staatsgewalt an sich
zu reißen – so wie sie das Monopol über den Luftraum der europäischen Staaten an sich gerissen
hat. Was ja nicht irgendwo verbrieft ist, also im Lissabonner Vertrag. Das hat die EU jetzt einfach
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genommen, und das macht sie jetzt einfach. Und im gleichen Sinne, jetzt mit den Sanktionen, geht
sie über die Köpfe der Mitgliedsstaaten hinweg – aber leider nicht gegen deren Interesse. Die
deutsche Bundesregierung hat klargestellt, dass sie schon ganz okay damit ist, dass das passiert.
#Erik
Also, ich bin mir nicht ganz sicher, ob das ein „An-sich-Reißen“ ist von Seiten der EU oder ob das
nicht darin angelegt ist, dass sie eben tatsächlich zuständig ist für die gemeinsame Sicherheits- und
Außenpolitik. Das ergibt sich ja aus ihrem eigenen Selbstverständnis. Die Frage ist aber: Wer kann
ihr das verwehren? Ja, unter den Verträgen. Es ist ja nicht so, als ob sie da keine vertragliche
Grundlage hätte. Die Außenminister fassen im Rahmen dieser Außen- und Sicherheitspolitik
Beschlüsse. Und das ist sehr wichtig: Es ist der Rat, der Rat der Europäischen Union – nicht die
Kommission, die das gemacht hat. Genau, es sind praktisch die Außenminister, die das machen. Ja,
aber eben im Rahmen der EU. Und das ist natürlich für den Rechtsschutz der Leute, die da
sanktioniert werden, sehr wichtig, weil nicht klar ist, ob sie überhaupt Rechtsschutz erhalten können.
#Pascal
Ja, weil eben der Rechtsschutz dazu da ist, den Bürger – unter anderem nicht nur vor anderen
Bürgern, sondern auch vor dem Staat – zu schützen. Und eben die Theorie von Thomas Hobbes, der
„Leviathan“, also das Machtmonopol, aber eben auch die Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem
Staat, die einklagbar sind vor Gericht und sehr ausgefeilt, also mit verschiedenen Instanzen und
Möglichkeiten. Und genau dieser Rechtsstaat, dieser Rechtsschutz, diese verschiedenen Schichten
wurden jetzt einfach ausgehebelt. Man ist drum herumgefahren und hat über die Außenpolitik jetzt –
nimmt man diese Leute ran. So wie man eben auch im Ausland Leute versucht, über dieses
Instrument zu schädigen. Und das ist doch rechtsstaatlich gesehen höchst prekär, oder?
#Erik
Es ist ja einfach die Frage: Wenn Sie im Ausnahmezustand sind, fallen Sie nicht mehr unter den
Rechtsstaat. Wenn Sie es ganz plakativ verstehen wollen – wenn die Bundesregierung heute
Russland den Krieg erklärt, dann haben Sie keine Chance, das irgendwie gerichtlich überprüfen zu
lassen. Dann ist der Krieg da. Dann ist der Krieg einfach da, qua Erklärung. Das heißt, es gibt einen
Raum – das sagt das Bundesverfassungsgericht für Deutschland auch immer –, es gibt einen
autonomen politischen Beurteilungsspielraum der Bundesregierung, in den die Rechtsprechung nie
eingreifen wird. Das ist eine Art Immunität, wenn Sie so wollen.
Das ist rechtlich nicht zu überprüfen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das ist Gewaltenteilung.
Die Politik hat einen, die Exekutive hat einen autonomen Bereich, der rechtlich nicht überprüfbar ist.
Und das könnte eben hier auch letzten Endes der Fall sein, dass die EU einen autonomen Bereich
hat, dadurch, dass ihr diese Sicherheits- und Verteidigungspolitik übertragen ist. Da hat sie
möglicherweise einen eigenen souveränen Bereich – da sind wir beim Begriff, ja – und der ist nicht
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kontrollierbar. Der ist nicht kontrollierbar. Das ist *Deus ex machina*, oder wie immer Sie das
nennen wollen. Ja, das ist die absolute... ja, das ist das blanke Angesicht der Macht, wenn Sie so
wollen.
#Pascal
Richtig, also es entwächst natürlich aus der Macht, und darum ist es ein politischer Prozess.
Andererseits, Sie haben schon recht: Wenn ein Staat Krieg erklärt, ist Krieg da, Punkt. Aber nach
dem Rechtsverständnis, auch des Völkerrechts, gilt in der Sekunde, in der Krieg erklärt wird oder
faktisch da ist, das Kriegsrecht – beziehungsweise, heute nennt sich das das humanitäre Völkerrecht.
Es ist also nicht so, dass man dann einen rechtsfreien Raum hat; man hat einfach eine andere
Rechtspraxis, die dann angewendet werden sollte.
Jetzt in dem Fall mit den Sanktionen – aber ich glaube, da haben wir noch nichts entwickelt. Oder
könnte man das Argument machen, dass die sanktionierten Personen jetzt eigentlich unter das
humanitäre Völkerrecht fallen müssten? Das ist, glaube ich, eine sehr akademische Frage, wenn ich
das so sage. Gut, können wir beiseitestellen. Aber es ist eher so der Rechtsraum: Welches Recht gilt
denn? Weil, sogar wenn Krieg ausbricht, gilt eigentlich das humanitäre Völkerrecht. Inwiefern kann
man diesen Mechanismus ausschalten?
#Erik
Und trotzdem werden Menschen getötet.
#Pascal
Ja, aber das humanitäre Völkerrecht verbietet das Töten nicht – es schränkt es ein.
#Erik
Ja, ja. Ich meine, in normalen Zeiten dürfen sie nicht töten. Ja, richtig. Das Tötungsverbot ist damit
aufgehoben. Das Tötungsverbot nach außen ist aufgehoben. Sie können dann noch darüber streiten,
was ist mit Zivilisten – die aber in modernen Kriegen ja immer in Mitleidenschaft gezogen werden,
quasi automatisch. Und das gilt eben auch nach innen. Auch nach innen herrscht der
Ausnahmezustand. Das heißt, wen sie der Kollaboration mit dem Feind überführen oder
beschuldigen, der wird unter Kriegsrecht im Innern, unter verschärften Bedingungen, auch keinen
normalen Rechtsschutz mehr haben.
Da gibt es dann eigene Prozeduren, wie das eben mit Filbinger, dem ehemaligen Ministerpräsidenten
von Baden-Württemberg, war, der in den letzten Kriegstagen noch irgendwelche Soldaten hat
hinrichten lassen wegen Fahnenflucht oder so im Innern. Und das war Recht, sozusagen. Das war
Recht für uns, ja. Ja, das war rechtens, ja. Das ist also schwierig, diese Dinge einzufangen. Also, ich
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würde halt sagen, wir treten tatsächlich in gewissem Umfang eben aus der normalen Rechtsordnung
raus. Ja, und dann also graduell kann man vielleicht sagen, wenn Sie sagen, das humanitäre
Völkerrecht bleibt anwendbar – das ist so. Das sind Abmilderungen, sozusagen, ja.
Es ist nicht ganz der Dschungel, sondern es gibt auch dort Regeln. Man bemüht sich, Regeln zu
finden, aber die Gewalt ist freigegeben. Die Sache ist nicht mehr eingehegt. Ob man sich dann ans
humanitäre Völkerrecht hält oder nicht, ist vielleicht auch eine Frage, ob man gewinnen will oder
nicht. Ja, Herr Trump würde sich unter Umständen nicht unbedingt daran halten. Ich meine, wir
haben neulich noch